Kauf, Lieferung & Finanzierung
Der Kauf einer Aufbereitungs- oder Förderanlage ist eine bedeutende Investitionsentscheidung, bei der neben der Technik auch Themen wie Lieferung, Zahlung, Finanzierung und Gewährleistung eine zentrale Rolle spielen.
Damit Sie von Anfang an volle Transparenz und Planungssicherheit haben, haben wir die wichtigsten Fragen rund um Bestellung, Auslieferung, Zahlungsabwicklung und Service übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Unser Ziel ist es, den gesamten Beschaffungsprozess für Sie so klar, zuverlässig und effizient wie möglich zu gestalten. Von der Auftragserteilung bis zur Inbetriebnahme der Maschine.
Sollten darüber hinaus Fragen bestehen, steht Ihnen unser Team selbstverständlich jederzeit persönlich zur Verfügung.
Wo erfolgt die Auslieferung der Maschine?
Die Lieferung erfolgt ab Werk Anaconda Equipment International, Ardboe Business Park, Kilmascally Road, Dungannon, Co. Tyrone, Nordirland.
Wie lange beträgt die Lieferzeit?
Die Lieferzeit beträgt in der Regel ca. 8–10 Wochen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Welche Zahlungsbedingungen gelten?
30 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 70 % Restzahlung bei Fertigstellung und Abholbereitstellung im Werk.
Was ist bei einer Finanzierung zu beachten?
Bitte informieren Sie uns spätestens 10 Tage vor geplanter Auslieferung, ob die Maschine finanziert wird und eine Finanzierungsgesellschaft als neuer Rechnungsempfänger in den Vertrag eintreten soll.
Nach erfolgter Auslieferung und Rechnungsstellung an die vorliegende Rechnungsadresse kann die Rechnung nicht mehr storniert oder geändert werden.
Bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Finanzierung an?
Ja! Wir arbeiten mit erfahrenen Finanzierungspartnern zusammen und erstellen auf Wunsch ein individuell zugeschnittenes Finanzierungskonzept.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Auslieferung oder maximal 1.000 Betriebsstunden.
Welche rechtlichen Bedingungen gelten?
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Es gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Schladitz Aufbereitungstechnik, die auf Wunsch bereitgestellt werden.
Eigentumsvorbehalt: Maschine und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz der Schladitz Aufbereitungstechnik.